Fonds Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990

Ablauf der Antragsfrist

Die Angebote des Fonds „Heimerziehung DDR“ richten sich, unabhängig von der Trägerschaft der Heimeinrichtung, an ehemalige DDR-Heimkinder, die in den Jahren 1949 bis 1990 in einem Heim der Jugendhilfe oder einem Dauerheim für Säuglinge und Kleinkinder untergebracht waren und denen Unrecht und Leid zugefügt wurde, an dessen Folgeschäden sie heute noch leiden.
Ausgleichszahlungen werden gewährt, soweit für erbrachte Arbeitsleistungen während des Heimaufenthaltes keine Beiträge in die Sozialversicherung der DDR gezahlt wurden oder geleistete Beiträge durch Rentenversicherung nicht anerkannt wurden und es deshalb zu einer Minderung von Rentenansprüchen kommt (weitere Informationen zum Fonds „Heimerziehung DDR“ erhalten Sie hier  ).
Anträge können bis zum 30.06.2016 gestellt werden.