Fonds „Heimerziehung West“

Die Angebote des Fonds „Heimerziehung West“ richtet sich an Personen, die als Kind oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 in Deutschland in vollstationären Einrichtungen zum Zweck der öffentlichen Erziehung untergebracht waren und eine Minderung von Rentenansprüchen aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge erlitten haben, und/oder bei denen ein Folgeschaden und besonderer Hilfebedarf aufgrund von Schädigungen durch die Heimerziehung vorliegen (weitere Informationen zum Fonds „Heimerziehung West“ erhalten Sie hier  ).

Anträge können bis zum 31.12.2014 gestellt werden.
Fristgerecht gestellte Anträge werden weiterhin bearbeitet.