Fonds für Betroffene von sexualisierter Gewalt

Finanzielle Hilfen für Betroffene

Vom „Runden Tisch – Kindesmissbrauch“ zu Hilfeleistungen

Im November 2011 haben die Mitglieder des „Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch“ ihren Abschlussbericht vorgelegt. In diesem wurden ergänzende Hilfesysteme für Menschen empfohlen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexuellen Missbrauch in der Familie oder in Institutionen erlitten haben und noch heute unter den Folgewirkungen leiden.

Vorgehensweise in der Rheinischen Kirche

Die Evangelische Kirche im Rheinland will mit der Hilfe finanzieller Leistungen zum Ausdruck bringen, dass sie das Leid der Betroffenen wahrnimmt und anerkennt. Dass eine Wiedergutmachung damit nicht möglich ist, steht außer Frage.

Anträge können Betroffene von sexualisierter Gewalt durch beruflich Mitarbeitende der Evangelischen Kirche im Rheinland stellen. Das gilt für Fälle, bei denen Ansprüche gegen die Täterin oder den Täter nicht mehr durchsetzbar sind. Leistungen werden individuell bewertet, wenn glaubhaft ist, dass die sexualisierte Gewalt durch beruflich Mitarbeitende der Evangelischen Kirche im Rheinland ausgeübt wurde.

Beratung und Informationen hierzu erhalten Sie bei der Beauftragten Claudia Paul .

Über die Anträge entscheidet eine unabhängige Kommission. Ihr gehören sachverständige Personen aus den Arbeitsbereichen Psychiatrie, Psychologie, Recht und Theologie an. Sie stehen nicht im Dienst der Evangelischen Kirche. Die Kommission ist nicht an Weisungen der Kirchenleitung gebunden.

Ab Januar 2021 bildet sich die Kommission neu und es findet ein Zusammenschluss der Westfälischen Landeskirche, der Lippischen Landeskirche, der Diakonie R-W-L und der Rheinischen Landeskirche statt.

Anträge können dann bei dem nachfolgenden Kontakt der Diakonie R-W-L gestellt werden:

Teresa Thater Referentin
Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. – Diakonie RWL
Geschäftsstelle Düsseldorf
Lenaustraße 41
40470 Düsseldorf

Tel.: 0211 6398-494
Fax: 0211 6398-499
t.thater@diakonie-rwl.de

Informationen und Anträge erhalten sie hier:

https://www.fuvss.de/fuer-betroffene/anerkennung-leid/

Fonds aus staatlichen und kirchlichen Zusammenschlüssen

Fonds „Sexueller Missbrauch“

Dieser Fonds richtet sich an Betroffene, die sexuellen Kindesmissbrauch in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich erleiden mussten.
Leistungen können beantragt werden für

  • Psychotherapien, soweit sie von den gesetzlichen Leistungsträgern nicht bezahlt werden
  • Kosten der individuellen Aufarbeitung des Missbrauchs
  • Unterstützung bei Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen
  • Beratungs- und Betreuungskosten
  • sonstige Unterstützung in besonderen Härtefällen

(Weitere Informationen zum Fonds „Sexueller Missbrauch“ erhalten Sie hier ).  

Die Möglichkeit der Antragstellung wurde verlängert.

Stiftung „Anerkennung und Hilfe“

In der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (DDR) haben Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren. Die von Bund, Ländern und Kirchen getragene Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ hat die Aufgabe, dieses Leid und Unrecht anzuerkennen und die Betroffenen zu unterstützen.

Weitere Infomationen können Sie dem folgenden PDF-Dokument  entnehmen.

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