Evangelische Kirche verstärkt Engagement gegen sexuellen Missbrauch

Pressemitteilung

Berlin, 16. Februar 2016. Prälat Dr. Martin Dutzmann, Bevollmächtigter des Rates der Evangelischen Kirche Deutschland, hat heute eine neue Vereinbarung mit dem Missbrauchsbeauftragten Johannes-Wilhelm Rörig unterzeichnet. Darin verpflichtet sich die EKD Kirchengemeinden darin zu unterstützen, den Schutz vor sexuellem Missbrauch vor allem durch Fortbildungen und Schutzkonzepte weiter zu verbessern.

Mit der Vereinbarung tritt die EKD gemeinsam mit den in der Kirchenkonferenz vertretenen Gliedkirchen dafür ein, dass Kirchengemeinden ein für sie individuelles Schutzkonzept entwickeln und umsetzen. Eine zentrale Grundlage dafür liege in der Risikoanalyse für den jeweiligen Kirchengemeindebereich.

Individuelle Schutzkonzepte in Kirchengemeinden

Die über 14.800 rechtlich selbstständigen Gemeinden sind zentraler Ort des kirchlichen Lebens. Sie haben verschiedene Rollen und Funktionen inne: Sie können Arbeitgeber, Träger von Kindertagesstätten oder Veranstalter von Kinder- und Jugendveranstaltungen sein. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung des kirchengemeindlichen Lebens müssen Schutzkonzepte für die jeweilige Situation passend entwickelt werden.

Verbindliche Fortbildung für mehr Achtsamkeit

Bestandteil der Vereinbarung ist ein standardisiertes Fortbildungskonzept, das in allen Gliedkirchen verbindlich angeboten werden kann und zu einer gelebten Kultur der Achtsamkeit beitragen soll. Die EKD strebt eine stärkere Präsenz des Themas sexualisierte Gewalt in der Ausbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verkündigungsdienst in allen Gliedkirchen an. Um die Kirchenvorstände dabei zu unterstützen, hat die EKD 2014 die Broschüre „Das Risiko kennen – Vertrauen sichern. Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt schützen: Risikoanalyse in der Arbeit von Kirchengemeinden“ herausgegeben  .
Rörig begrüßt das Engagement der Evangelischen Kirche für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt: „Ich begrüße es sehr, dass die EKD an einer nachhaltigen Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ interessiert ist, um den notwendigen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Bereich der evangelischen Einrichtungen und des gemeindlichen Lebens zu gewährleisten. Dabei ist auch wichtig, dass Kinder und Jugendliche, die Missbrauch beispielsweise in der Familie erfahren, in evangelischen Einrichtungen und Gemeinden vertrauensvolle und kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden. Die örtlichen Kirchengemeinden können von der Unterstützung durch die EKD enorm profitieren, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Die von der EKD entwickelten Informationsmaterialien und Fortbildungskonzepte bieten hierfür eine wichtige Grundlage.“
Prälat Dr. Martin Dutzmann kommentiert die Vereinbarung: „Es ist der EKD ein Herzensanliegen, den Schutz von Mädchen und Jungen vor sexualisierter Gewalt nachhaltig zu verbessern und eine Kultur der Achtsamkeit zu etablieren. Seit 2012, dem Jahr, in dem die erste Vereinbarung mit dem UBSKM unterschrieben wurde, hat die Präventionsarbeit der evangelischen Landeskirchen in vielen Einzelschritten an konkreter Gestalt gewonnen. Auch sind die in der aktuellen Vereinbarung benannten Fortbildungsmaßnahmen bereits in Arbeit. Als Bevollmächtigter des Rates der EKD freue ich mich besonders, dass der Impuls für dieses Vorhaben einstimmig von dem Zusammenschluss der Landeskirchen (Kirchenkonferenz) beschlossen wurde und vorbehaltlos unterstützt wird. Im gemeinsamen Vorgehen spiegelt sich die Ernsthaftigkeit, das Null-Toleranz-Prinzip in unserer Kirche umzusetzen, wider.“

Konsequenzen aus Missbrauchsvorfällen ziehen

Die EKD wird ihre Gliedkirchen außerdem darin bestärken, sich mit Missbrauchsvorfällen in der Vergangenheit auseinanderzusetzen. Bereits abgeschlossene und eingeleitete Aufarbeitungsprozesse, die grundsätzlich in der Verantwortung der Gliedkirchen liegen, zeigen auf, dass strukturelle Fehler, die sexuellen Missbrauch ermöglicht haben, erkennbar werden und daraus Konsequenzen für zukünftiges Handeln abgeleitet werden können. Rörig betont: „Die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in der Vergangenheit ist unerlässlich, damit das Leid Betroffener endlich anerkannt wird. Dimension und Ausmaß von Missbrauch muss fest in unserem Bewusstsein verankert werden. Wir müssen weiter daran arbeiten, dass unsere Gesellschaft für die große Dimension von Missbrauch sensibilisiert wird und sich schützend vor ihre Kinder stellt.“

Weitere Informationen unter www.ekd.de/missbrauch